Die GEMA
Die
GEMA – „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische vervielfältigungsrechte“ – ist eine so genannte „Verwertungsgesellschaft“. Das heißt: Komponisten, Textdichter und Musikverleger in Deutschland haben sich in dem wirtschaftlichen Verein GEMA zusammengeschlossen und ihn mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beauftragt.
Jeder, der für die öffentliche Nutzung von Musik organisatorisch und wirtschaftlich verantwortlich ist, ist der GEMA gegenüber zahlungspflichtig. Das betrifft beispielsweise Gastronomen, Einzelhändler, Vereine, Hoteliers, Friseure, Ärzte, Videothekare, Omnibusunternehmer. Ob Sie zum Kreis der GEMA-Kunden gehören, erfahren Sie von Ihrem GEMA-Berater.
Organisatoren müssen die Musiknutzung in ihrem Unternehmen, Verein oder in einer Veranstaltung vorher anmelden. Hierzu können entsprechende (Rahmen-)Verträge mit der GEMA abgeschlossen werden.
Wenn Sie Musik abspielen oder aufführen, ohne die entsprechenden Nutzungsrechte einzuholen, kann dies zu Schadenersatzansprüchen führen und bis zum Doppelten der normalen Vergütung kosten.
Zusätzlich sind alle Veranstalter von Live-Musik gesetzlich dazu verpflichtet, die Musikprogramme vorzulegen, wobei zweckmäßigerweise die von der GEMA zur Verfügung gestellten Musikfolge-Formulare ausgefüllt der GEMA zurückgeschickt werden sollten.
Über folgende Kontaktdaten werden Sie über Ihre GEMA-Berater in Ihrer Region informiert:
Bezirksdirektion Stuttgart
Region Stuttgart Region Nordostwürttemberg Region Nordbaden
Tel.: (0711) 2252-710 Tel.: (0711) 2252-720 Tel.: (0711) 2252-730
Fax: (0711) 2252-800
E-mail: bd-s@gema.de
Bezirksdirektion Augsburg
Region Süd-Baden, Region Süd-Württemberg
Tel.: (0821) 50308-0
Fax: (0821) 50308-88
E-Mail: bd-a@gema.de

