Was tut das Land zur Förderung des Ehrenamtlichen
und Bürgerschaftlichen Engagements?
Das Land Baden-Württemberg sieht sich als Partner des Ehrenamts und
nimmt seine partnerschaftlichen Aufgaben sehr ernst. Deshalb hat die
Landesregierung verschiedene Maßnahmen, Projekte und gesetzliche
Regelungen veranlasst, die ehrenamtliches Engagement erleichtern und
unterstützen.
- Beratung und Betreuung
Beratung, Betreuung und Unterstützung mit Rat und Tat bieten folgende
Einrichtungen:
•
Landesbüro Ehrenamt im Kultusministerium
•
Stabsstelle Bürgerengagement im Sozialministerium
Auf kommunaler Seite sind die Beratungsstellen in den Landkreisen,
Städten und Gemeinden für Sie da.
Weitere interessante Internetseiten anderer Bundesländer und
bundesweite Portale zum Ehrenamt finden Sie unter der Rubrik "Links
zu Ehrenamtsseiten".
- Einrichtung eines Beratungsgremiums
Für die zielgerichtete Unterstützung des Ehrenamts und
bürgerschaftlichen Engagements hat das Landesbüro Ehrenamt
im Dezember 2003 ein Landeskuratorium Bürgerarbeit als
Beratungsgremium für Landtag und Landesregierung eingerichtet
(Koalitionsauftrag), in dem Expertinnen und Experten neue
Strategien und Perspektiven zur Stärkung des Ehrenamts entwickeln
und politikfähige Vorschläge vorlegen sollen. Die Sitzungen finden
in regelmäßigem Turnus statt.
- Anerkennung durch Wettbewerb und Bürgerschaftsgala
Bereits zum siebten Mal schrieb das Land im Jahr 2010 den
Wettbewerb
"Echt gut! Ehrenamt in Baden-Württemberg"
aus. In Kooperation mit namhaften Sponsoren wurden attraktive
Preise in verschiedenen Kategorien verliehen. Im Februar 2010
wurden die Gewinner/innen auf einer Bürgergala gekürt.
- LOB - Land OHNE Barrieren
WEB for ALL, das Heidelberger Projekt zur Barrierefreiheit im Internet,
setzt sich mit
"LOB - Land OHNE Barrieren" seit Juli 2005
besonders für Barrierefreiheit im ländlichen Raum ein. Ziel ist,
Menschen mit Behinderungen sowie älteren Menschen mit Hilfe
so genannter 'Internet-Lotsen' die uneingeschränkte Nutzung des
Internets zu ermöglichen. LOB bezieht sich auf den ländlichen
Raum Baden-Württembergs und wird vom Ministerium für
Ernährung und Ländlichen Raum im Rahmen der IT-und
Medienoffensive 'doIT Baden-Württemberg' gefördert. Für das
Projektmanagement ist die MFG Baden-Württemberg,
Kompetenzzentrum des Landes für IT und Medien,
verantwortlich.
- Fort- und Weiterbildungsangebote
Ein wichtiger Beitrag des Landes sind die Angebote zu Fort- und
Weiterbildungen im Ehrenamt. Ehrenamtlich Aktive haben in
verschiedenen Bereichen die Möglichkeit, sich auf Kosten
des Landes weiterzubilden, sich für bestimmte Aufgaben zu
qualifizieren und damit für sich selbst und für andere etwas
zu tun. Bekannt sind Ihnen vielleicht:
• die
Jugendleiter-Card (Juleica),
• der
Qualipass für Schülerinnen und Schüler,
• die
Schülermentoren-Ausbildung,
• die
Jugendbegleiter-Qualifizierung oder
• die
Bürgermentoren-Ausbildung.
Sie erhalten nähere Infos, wenn Sie diese Stichworte direkt anklicken.
- Qualifizierung durch
-Programme
Der Ausbau der Qualifizierungsoffensive im Ehrenamt durch das
Mentorenprogramm in den Bereichen Sport, Laienmusik, kirchliche
Jugendarbeit, Verkehrserziehung, sozialer und technischer Bereich,
Umwelt und Naturschutz und Sport in der Hauptschule bleibt ein
zentrales Anliegen. Über 22.000 ausgebildete Schülermentorinnen
und -mentoren haben in dieser Ausbildung berufswichtige
Schlüsselqualifikationen wie Führungsverantwortung, Teamfähigkeit,
Toleranz, Selbstständigkeit und soziale Kompetenzen erworben.
Ziel der Qualifizierung ist nicht nur das Ehrenamt in der Schule,
sondern auch in den Vereinen.
- Jugendfreiwilligendienste
Sowohl das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) wie auch das Freiwilllige
Ökologische Jahr (FÖJ) sind Jugendfreiwilligendienste, die Einblicke
in die Arbeitswelt durch praktische Tätigkeiten ermöglichen. Das FSJ
und das FÖJ unterscheiden sich von anderen Freiwilligendiensten
durch ihre gesetzliche Grundlage. Teilnehmen können Jugendliche
und junge Erwachsene, die die Vollschulpflicht erfüllt und das
27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das FSJ kann in
sozialen Einrichtungen, im kulturellen Bereich oder bei
Sportverbänden im In- und und Ausland geleistet werden. Im
FÖJ sind die Einsatzbereiche ebenfalls breit gefächert und
reichen von der Mitarbeit im Naturschutz über ökologische
Erziehung bis zum Einsatz in ökologischen Projekten und
in der Denkmalpflege. Weitere Infos zu beiden Freiwilligendiensten
finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend, http://www.bmfsfj.de/ und beim
baden-württembergischen Sozialministerium unter
http://www.fsj-baden-wuerttemberg.de/. Das Land Baden-Württemberg
fördert die Dienste mit 2,5 Millionen Euro. Als Alternative zum
Freiwilligen Sozialen Jahr und Freiwilligen Ökologischen Jahr
fördert das Land den Ausbau der niederschwelligen,
wohnortnahen, bedarfsgerechten und flexibel gestalteten
Jugendfreiwilligendienste wie beispielsweise "jes -Jugend
engagiert sich". Zuständig für jes-Projekte, die soziale,
ökologische oder kulturelle Aktivitäten beinhalten können,
ist die Landesstiftung Baden-Württemberg. Es richtet sich
an junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren in Schule,
Ausbildung, Studium oder Beruf. Der zeitliche Einsatz umfasst
rund 40 Stunden. Mehr Infos finden Sie unter
http://www.jugend-engagiert-sich.de/.
- Die Jugendgruppenleitercard Juleica
Weiterentwicklung der Juleica:
1999 wurde die Juleica bundesweit eingeführt - nun soll
im Rahmen eines Projektes die Weiterentwicklung der
Card vorangetrieben werden. Ziel ist, die Einmaligkeit der
Juleica als Qualifizierungs- und Legitimationsnachweis für
jugendliche Ehrenamtliche hervorzuheben und dadurch
die Akzeptanz und Stellung der Juleica in Politik und
Gesellschaft weiterhin zu stärken.
Zum Umfang des Projektes gehört:
* die Umstellung des Antragsverfahrens auf ein Online-Verfahren
* ein neues Design für die Juleica
* die Diskussion von bundesweiten Mindeststandards
* Erschließung weiterer Nutzungsbereiche
* Steigerung der Attraktivität
Damit dieses Projekt zur Modifizierung in der gesamten
Bundesrepublik wirken kann, bedarf es der Zustimmung aller
Bundesländer. Die Jugend- und Familienministerkonferenz stimmte
am 1. Juni 2007 dem Konzept sowie einer finanziellen Beteiligung
am Projekt Weiterentwicklung der Juleica zu. Der Deutsche
Bundesjugendring übernimmt die Organisation aller
bundeseinheitlichen Verfahren im Rahmen der Vereinbarung
und im Auftrag der Länder (z.B. Produktion, Antragsverfahren
etc.) und organisiert die Kommunikation zwischen den
Projektpartnern.
Die Projektpartner sind die
* Obersten Landesjugendbehörden
* Landesjugendringe
* bundesweit tätigen Jugendverbände
Die Finanzierung des Projektes erfolgt über eine finanzielle Beteiligung
der Bundesländer, der Mitgliedsorganisationen des Deutschen
Bundesjugendrings, des Deutschen Bundesjugendrings sowie über
eine Förderung der Stiftung Deutsche Jugendmarke.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des
Deutschen Bundesjugendrings
http://www.dbjr.de/.
Vergünstigungen für Juleica-Inhaber:
Weitere Aufwertung der Jugendgruppenleitercard (Juleica):
Das bundesweit einzigartige Modellprojekt ”Ermäßigte BahnCard” f
ür Inhaber und Inhaberinnen der Jugendgruppenleitercard
(Ermäßigung um 26 € als Anreiz) wird weitergeführt und die Juleica mit
weiteren Vergünstigungen verbunden, z.B. verbilligter Einkauf bei Firma
Einkaufschlüssel Stuttgart, freier Eintritt im ZKM in Karlsruhe, 10%
Nachlass in Jugendherbergen wird beibehalten. Darüber hinaus
erhalten Erwachsene Juleica-Inhaber einen Eintrittsbonus für die
Württembergischen Staatstheater in Höhe von zehn Euro, in der
Wilhelma einen um die Hälfte ermäßigten Eintritt und im Haus
der Geschichte einen Euro Ermäßigung. Dieser Eintrittsbonus
wurde auf das das Badische Staatstheater ausgeweitet.
Weitere Infos zur Juleica finden Sie unter
http://www.juleica.de/.
Die aktuelle statistische Auswertung von Grundinformationen
zur Juleica, Stand September 2008, finden Sie unter
http://www.dbjr.de/uploadfiles/15_2397_Grundauswertungen_Juleica_September_2008.pdf
- Finanzieller Rahmen
Zur Sicherung der finanziellen Rahmenbedingungen im
bürgerschaftlichen Engagement hat das Land im Jahr 2006
74,66 Mio € zur Verfügung gestellt. Eine stolze Summe
in finanziell schwierigen Zeiten.
- Stiftungen in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gibt es ca. 1.700 Stiftungen, die für
das Ehrenamt relevant sind. Mit organisierter Hilfe und
finanzieller Unterstützung ehrenamtlichen Engagements
bringen sich viele der Stiftungen in die meisten Bereiche der
Gesellschaft ein und bewirken Positives für die Bürgerinnen
und Bürger in unserem Land.
Zum Beispiel die Stiftung Kinderland Baden-Württemberg:
Aktuell engagiert sich die Stiftung Kinderland Baden-Württemberg
für den flächendeckenden Ausbau der ambulanten Kinderhospizarbeit.
Am 10. Februar 2009, dem deutschlandweit begangenen „Tag der
Kinderhospizarbeit“ fand dazu die Auftaktveranstaltung im
"Haus der Wirtschaft" in Stuttgart statt:
320.000 Euro für die ambulante Kinderhospizarbeit
Stiftung Kinderland ermöglicht flächendeckenden Ausbau im Land
Kinder und Jugendhospizarbeit ist ein wichtiger und unverzichtbarer Teil
der Hospizarbeit. 1982 entstand in Großbritannien das weltweit erste
Kinderhospiz, ab 1990 setzte sich das Konzept auch in Deutschland
durch. Jetzt investiert die Stiftung Kinderland Baden-Württemberg in
den Ausbau der ambulanten Kinderhospizdienste im Land. Die Stiftung
kommt mit diesem Schritt ihrem Auftrag nach, Impulse für ein kinder-
und familienfreundliches Baden-Württemberg zu setzen.
Wenn ein Kind unheilbar erkrankt, wird das Familiengefüge in seinen
Grundfesten erschüttert. Die Angehörigen leiden ebenso wie alle
Menschen, die der betroffenen Familie nahe stehen. Die Folgen
sind oft gravierend: Die Beziehung der Eltern zu einander wird
belastet; die Geschwisterkinder fühlen sich vernachlässigt;
Freunde und Verwandte ziehen sich zurück, weil die Familie
ihre gesamte Kraft in die Pflege des kranken Kindes investiert.
Vor diesem Hintergrund ist die Arbeit der Kinderhospizdienste
von unschätzbarem Wert: Neben der Beratung sowie der
psychosozialen und spirituellen Begleitung bieten sie den
Angehörigen die Möglichkeit, sich zu erholen und die Kraft zu finden,
den schweren Weg gemeinsam zu gehen. Kinderhospizdienste
begleiten die betroffenen Familien noch für einige Zeit über den
Tod ihres Kindes hinaus. Sie bieten auch bei so genannten
„Akut-Ereignissen“, beispielsweise dem plötzlichen Kindstod,
einem Unfall oder Suizid bei Kindern und Jugendlichen ihre
Unterstützung an. Darüber hinaus begleiten sie junge Menschen,
wenn diese den Tod eines nahe stehenden Menschen verwinden
müssen. Die Begleitung sterben der Kinder stelle an die
Hospizbewegung ganz besondere Anforderungen, betonte
Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz. Eltern, die das
große Glück hätten, das Heranwachsen ihrer Kinder
miterleben zu dürfen, könnten nur erahnen, welche Belastung
die Begleitung eines sterbenden Kindes mit sich bringe.
Denjenigen, die sich in dieser Situation der betroffenen Kinder
und ihrer Familien annähmen, sei sie ganz besonders dankbar.
Stolz nannte deren Dienst ist von unschätzbarem Wert.
Umso mehr freue sie sich, dass es gelungen sei, dieses
wichtige Projekt auf den Weg zu bringen.
Den Sterbeprozess eines geliebten Menschen miterleben
zu müssen, sei eine höchst schmerzhafte und bedrückende
Erfahrung. Noch schlimmer sei es aber, wenn es sich dabei
um ein Kind handle, das doch eigentlich noch das ganze Leben
vor sich haben sollte, sagte Herbert Moser, Geschäftsführer
der Stiftung Kinderland, anlässlich der Auftaktveranstaltung
am 10. Februar. In solchen Augenblicken erkläre sich der Satz
‚Das Leben ist ein Geschenk’ wohl am deutlichsten. Mit diesem
Projekt wolle die Stiftung Kinderland erreichen, dass todkranken
Kindern und ihren Eltern in der gemeinsamen Zeit, die ihnen
verbleibe, so viel Leben wie möglich zuteil werde.
Bundesweit gibt es aktuell acht stationäre Kinderhospize.
Nach Angaben des Deutschen Kinderhospizvereins (DKHV)
ist diese Zahl zurzeit ausreichend, zumal weitere vier stationäre
Hospize in Planung sind. Weil die betroffenen Kinder im Verlauf
der Erkrankung die meiste Zeit zu Hause verbringen und dort
versorgt und unterstützt werden müssen, ist die Zahl der
ambulanten Kinderhospizdienste wesentlich höher und muss
weiter wachsen: Deutschlandweit nehmen derzeit 61 ambulante
Hospizdienste diese Aufgaben wahr, allein 17 davon in
Baden-Württemberg.
Im Juli 2008 beschloss der Stiftungsrat der Stiftung Kinderland,
den Ausbau der ambulanten Kinder- und Jugendhospizarbeit in
Baden-Württemberg zu unterstützen. Hierfür werden 320.000 Euro
zur Verfügung gestellt. Die Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz
Baden-Württemberg (LAG Hospiz BW) setzt das Projekt um.
Im Rahmen der auf drei Jahre angesetzten Maßnahme soll das
Netz von ambulanten Kinderhospizdiensten flächendeckend
ausgebaut und die Vernetzung der pädiatrisch-palliativen
Angebote vorangetrieben werden. Zudem wird ein Curriculum
zur Schulung von Kursleitern erstellt und umgesetzt. Die Kursleiter
sollen anschließend Ehrenamtliche für die Kinderhospizarbeit
qualifizieren. Des Weiteren sollen im Rahmen eines
Qualifizierungskurses Multiplikatoren geschult werden, die
landesweit die Hospizdienste bei der Einrichtung von
Trauerbegleitungsangeboten für Kinder und Jugendliche
beraten und Trauerbegleiter schulen. Bernhard Bayer,
Vorsitzender der LAG Hospiz BW, erklärte, dass betroffene
Familien zuverlässige und qualifizierte Begleiter bräuchten,
die sie zu Hause in ihrem Alltag unterstützten. Dabei dürfe es
keine Rolle spielen, ob zufällig ein solcher Dienst in der Nähe
sei. Daher müsse dieses Netz im Lande ausgebaut werden.
Weitere Infos und Ansprechpartner finden Sie im
Flyer: Was ist, wenn...?
Ausbau der ambulanten Kinder- und Jugendhospizarbeit in BW
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Allgemeine Infos zur
Stiftung Kinderland:
"Kinder sind unsere Zukunft." Unter dieser Prämisse setzt die
Stiftung Kinderland Impulse für ein kinderfreundliches
Baden-Württemberg. Sie nimmt Kinder und Familien an die
Hand und schafft mit ihnen gemeinsam neue Werte und
Strukturen. Mit experimentellen Modellprojekten geht die
Stiftung innovative Wege und gibt Impulse für ein
familienfreundliches Land. Die Stiftung Kinderland ist eine
Unterstiftung der Landesstiftung Baden-Württemberg.
- Änderungen im Vereinsrecht, im Steuerrecht
und beim Versicherungsschutz
Um ehrenamtlich Aktive ihre Tätigkeit zu erleichtern,
hat die Landesregierung verschiedene Änderungen im
Vereinsrecht, im
Steuerrecht und beim
Versicherungsschutz in die Wege geleitet.
Bitte informieren Sie sich zu diesen Themen
direkt durch Anklicken der Stichwörter.
- Frauen im Ehrenamt
Service für frauenpolitisch Engagierte
Das baden-württembergische Sozialministerium gibt vierteljährlich
für frauenpolitisch Enga-gierte und Interessierte die Fachpublikation
AKTIV – Frauen in Baden-Württemberg mit gut sortierter Link- und
Downloadsammlung heraus. Die Online-Ausgabe ist im
Fraueninformationssystem AKTIV - Frauen in Baden-Württemberg
eingestellt. Eine direkte Eingabe von Veranstaltungshinweisen ist
ebenfalls möglich.
http://www.frauen-aktiv.de/
