Zum Landesnetzwerk  Zum Bundesnetzwerk  Zum Landesportal


Sie sind hier: Startseite > Praktische Hilfen und Infos > Finanzierung, Projektförderung > Projektförderung durch das Land

Projekte und Programme des Landes Baden-Württemberg

Die Ministerien der vier Landesschwerpunkte Ehrenamt in Baden-Württemberg, das Kultusministerium (KM), das Sozialministerium (SM), das Umwelt- und Verkehrsministerium (UVM) und das Innenministerium (IM), haben verschiedene Programme und Projekte zur Förderung der Laienkunst, des sozialen und ökologischen Engagements und der Sicherheit und Integration eingesetzt. Diese werden hier kurz skizziert, jeweils mit einem kurzen Hinweis, wie dort ehrenamtlich gearbeitet werden kann und welche Födermöglichkeiten bestehen, und auf die jeweiligen Weiterleitungen verwiesen.

Programm „Mittendrin“ (SM)

In Baden-Württemberg sind 41 Prozent der Bürgerinnen und Bürger freiwillig engagiert. Der dritte Freiwilligensurvey zeigt, dass gleichwohl immer noch sehr viel Potential ungenutzt bleibt und noch mehr Menschen bereit sind, ihren Beitrag für die Zivilgesellschaft zu leisten. Im Fokus stehen ältere Menschen, für die in ihrer Lebenssituation ein verbindlicher Dienst mit einer wöchentlichen Mindesteinsatzdauer leichter realisierbar ist als für Berufstätige. Die freiwilligen Helferinnen und Helfer sind für viele Einrichtungen von existenzieller Bedeutung, denn ihr Engagement macht viele zusätzliche Angebote erst möglich.

Mit einem neuen Förderprogramm will das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren in Baden-Württemberg dem Bürgerschaftlichen Engagement neue Impulse verleihen. Mit dem Projekt „Mittendrin“ sollen Freiwillige angesprochen werden, die sich bisher nicht engagiert haben und die bereit sind, ihr Wissen und ihr Engagement verbindlich über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten mit einer wöchentlichen Mindesteinsatzdauer von etwa fünf Stunden für ein Projekt zur Verfügung zu stellen. 

Inhaltliche Schwerpunkte des Programms „Mittendrin“ sind Entfaltung des Erfahrungswissens Älterer in der freiwilligen Tätigkeit, die Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund, die Unterstützung von benachteiligten Kindern, den Abbau von Stigmatisierungen bei Menschen mit Handicaps und generationsübergreifende Projekte.


Profil des neuen Programms

 

        -          Dauer und Umfang mindestens 5 Stunden wöchentlich,
                 mindestens 6 Monate

-          Fort- und Weiterbildungen sowie kontinuierliche Begleitung

-          Verbindlichkeit durch Vereinbarung zwischen Freiwilligen und  Einsatzstellen/Träger

-           Definierte Rechte und Pflichten für die Freiwilligen

-          Einsatzfelder des Programms „Mittendrin“ liegen unter  Berücksichtigung regionaler Schwerpunkte
  überwiegend im sozialen Sektor

Fachberaterteam

Mit der kostenlosen Beratung von Freiwilligen, Fachkräften und Entscheidungsträgern soll die Qualität von Projekten vor Ort gesteigert werden. Beraten und unterstützt werden Träger beim Auf- und Ausbau von Projekten, Vernetzung mit anderen Projekten, Bildung neuer Kooperationen sowie Qualifizierung.


Förderung des Landes

Mit 5.000 Euro werden neue, innovative Projekte in Bereichen mit Nachholbedarf gefördert.


Förderungsfähig sind:

-       Kosten für Projektförderung

-       Kosten für Qualifizierung von Freiwilligen und Fachkräften.

Fördergrundsätze

Projektantrag.pdf

Projektantrag.doc

Flyer

 

Programm SCHULMUSIK (KM)

Mit der Bezuschussung jugendmusikalischer Projekte steht dem Landesjugendplan ein wirksames Instrumentarium zur Förderung besonders begabter musikalischer Kinder und Jugendlicher zur Verfügung.

Programm SCHULKUNST (KM)

Ziele des Programms sind sowohl die Stärkung der künstlerischen Arbeit als auch die Intensivierung der Verbindungen zur Öffentlichkeit: Künstlerische Projekte und Präsentationen fließen in das Schulleben ein und öffnen sich nach außen hin. Dabei findet eine fruchtbare Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Künstlerinnen und Künstlern, Gemeinden und Institutionen im nahen und fernen Umkreis statt.

Schultheater (KM)

Die Fördermittel des Landes zur Entwicklung des Schultheaters werden für unterschiedliche Angebote verwendet. An vielen Orten werden in Zusammenarbeit mit einem professionellen Theater Schultheaterwerkstätten bzw. Schultheaterwochen angeboten, so etwa die Karlsruher, Mannheimer und Heidelberger Schultheaterwoche, die Freiburger und Konstanzer Schultheaterwerkstatt, die Tübinger und Ulmer Schultheatertage oder die Stuttgarter Schülertheatertage. Auch in Zusammenarbeit mit verschiedenen Städten werden Schultheaterwerkstätten durchgeführt. Hierbei gibt es neben Aufführungen eine Vielzahl unterschiedlicher Workshopangebote für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte. Es werden aber auch ganz individuelle Schulprojekte gefördert.

Amateur- und Volkstheater (KM)

Der Landesverband Amateurtheater Baden-Württemberg e.V., in dem sich die Amateurtheater zusammengeschlossen haben, betreut 576 Bühnen bzw. Spielgruppen. Die Bühnen tragen durch ihre engagierte Arbeit in hohem Maße zur Förderung der Kulturpflege in den verschiedenen Regionen Baden-Württembergs bei. Mit den Fördermitteln zur Durchführung eines Fortbildungs- und Trainingsprogramms wurde die Möglichkeit geschaffen, die Qualität der äußeren Rahmenbedingungen und der Aufführungen zu erhöhen. Abgerundet werden die Fördermaßnahmen durch die Durchführung von Amateurtheatertagen.

Heimatpflege und Heimatforschung (KM)

Das Land Baden-Württemberg gewährt Förderzuschüsse zu einer Vielzahl von heimatpflegerischen Aktivitäten, die der Erhaltung bodenständigen Brauchtums und heimatlicher Eigenart in Mundart, Dichtung, Kleidung, Musik und anderer Formen dienen. Die Förderung richtet sich an Vereinigungen, die sich überwiegend der Heimatpflege widmen und ihren Sitz und Tätigkeitsbereich in Baden-Württemberg haben. Die Förderung heimatpflegerischer Projekte (z.B. Zuschüsse zur Beschaffung von Trachten, Fahnen, Heimatliteratur, Maßnahmen zur Erhaltung oder Durchführung von Gebräuchen, Brauchtumsfesten, Druck- und Reprokosten) erfolgt über die Regierungspräsidien. Die Förderung trägt ferner dazu bei, Heimatgeschichte und Heimatkunde des Landes darzustellen und zu verbreiten.

Kommunaler Umweltschutz und Lokale Agenda 21 (UVM)

Seit 1999 unterstützt das Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg Aktivitäten im Rahmen der Lokalen Agenda 21 in Baden-Württemberg mit Mitteln aus dem Landeshaushalt. Hierzu wird auch im Jahr 2005 das Förderprogramm "Beispielhafte Projekte zum kommunalen Umweltschutz und zur Lokalen Agenda 21" durchgeführt.

Förderprogramm Integration ausländischer Jugendlicher in der offenen Jugendarbeit (KM)

Das Förderprogramm Integration der AGJF setzt die Handlungsempfehlungen der Enquete- kommission „Jugend-Arbeit-Zukunft“ im Auftrag der Landesregierung für den Bereich der offenen Jugendarbeit um. Neben der Förderung von Projekten sollen dabei grundlegende Anstösse für eine konzeptionelle Arbeit in den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit gegeben werden.  Die Projekte sollen die Situation ausländischer Jugendlicher in Baden-Württemberg verbessern helfen, interkulturelle Kompetenz bzw. Vermittlungskompetenz fördern, die Zusammenarbeit von Deutschen und AusländerInnen intensivieren, sozialraumorientierte Ansätze der Integration realisieren, auf Nachhaltigkeit und Kontinuität angelegte Ansätze der Integration fördern, regionale Besonderheiten besonders berücksichtigen.

Tandem in der Politik (SM)

Zwei Jahre vor den Kommunalwahlen 2004 startete die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) unter Federführung des Fachreferats Frauen und Politik das Mentoring-Projekt „TiP – Tandem in der Politik. Frauen fördern Frauen in der Kommunalpolitik“. Erfahrene Kommunalpolitikerinnen führten interessierte Neueinsteigerinnen in die Politik vor Ort ein und begleiteten sie auf dem Weg in Richtung Kandidatur. Insgesamt 450 Frauen arbeiteten in zehn TiP-regio-Gruppen, drei Viertel von ihnen kandidierten auf den Listen zur Kommunalwahl 2004. Ziel war es, den Frauenanteil in den kommunalpolitischen Gremien Baden-Württembergs zu erhöhen und einen Beitrag zu mehr Geschlechterdemokratie zu leisten.

Zuschüsse und Beiträge an Vereinigungen, die auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sind (SM)

Das Sozialministerium Baden-Württemberg leistet Mitgliedsbeiträge an Institutionen, die bundesweit auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sind. Unter anderem werden das Deutsche Jugendinstitut in München, die Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe in Bonn und das Deutsche Institut für Jugendhilfe/Familienrecht in Heidelberg gefördert. Daneben werden weitere Vereinigungen gefördert, die in Baden-Württemberg auf dem Gebiet der sozialen Jugendhilfe tätig sind.