Hilfen für die Arbeit im Verein
BBQ Berufliche Bildung gGmbH unter
http://www.bbq-zukunftskurs.de/
Leitfaden zum Vereinsrecht des Bundesministerium der Justiz
Zum
Leitfaden
Pressemitteilung des Bundesministerium der Justiz zum Vereinsrecht
- Haftungsbegrenzung für Vereins- und Stiftungsvorstände
- Elektronische Anmeldung zum Vereinsregister
Zur
Pressemitteilung
Rechtswegweiser zum Vereinsrecht – Gründung eines Vereins
Zur
Broschüre
Zum Bestellformular der Broschüre des Justizministeriums
"Rechtswegweiser zum Vereinsrecht"
Steuertipps für gemeinnützige Vereine
Steuerfreie Pauschale für Einnahmen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten
Einnahmen aus einer ehrenamtlichen, nebenberuflichen Tätigkeit im Dienste oder Auftrag einer Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eines gemeinnützigen Vereins können bis zur Höhe von 500 Euro im Kalenderjahr nach § 3 Nr. 26a EStG steuerfrei sein. Handelt es sich um eine nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare Tätigkeit bzw. um eine nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten oder die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen, kann anstelle des § 3 Nr. 26a EStG die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 26 EStG (sog. Übungsleiterpauschale) greifen. In diesem Fall können 2.100 EURO im Kalenderjahr steuerfrei sein.
Die Freibeträge überschreitende Vergütungsanteile sind steuerpflichtig. Die Tätigkeit ist nebenberuflich, wenn sie nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollerwerbs in Anspruch nimmt. Dabei sind gleichartige Tätigkeiten (z.B. Übungsleiter/in in einem Sportverein und andere vergleichbare Tätigkeiten) zusammen zu fassen. Im Einzelfall geben hierzu die zuständigen Finanzämter oder Steuerberater Auskunft.
" Weiterführende Informationen:
Über den folgenden Link gelangen Sie zur Rubrik "Steuerratgeber" und dort zur Broschüre "Steuertipps für gemeinnützige Vereine" des Finanzministeriums. Sie finden dort ab den Seiten 137 ff diverse Berechnungsbeispiele zur steuerlichen Behandlung von ehrenamtlichen Tätigkeiten und zum Ehrenamtsfreibetrag.
http://www.fm.baden-wuerttemberg.de/de/Steuerratgeber/110282.html?referer=110287&_min=_fm
Merkblatt Datenschutz im Verein
Zum Merkblatt des Innenministeriums
Hinweis: Wenden Sie sich bitte in Vereinsfragen direkt an Ihr zuständiges Finanzamt!
Rundfunkgebühren für Vereins-PC
Zu der Anwendung des Urteils des Verwaltungsgerichts Braunschweig auf Rundfunkgebührenzahler für Vereins-PCs in Baden-Württemberg gab das Staatsministerium folgende Auskunft:
Die Schatzmeisterin eines Vereins, habe sich mit Hinweis auf das Urteil des VG Braunschweig, das nach Einstellung des Berufungsverfahrens mittlerweile rechtskräftig sei, an den SWR gewandt. Ziel sei die Rückerstattung der bereits bezahlten GEZ-Gebühren für den Geschäftsstellen-PC gewesen. Der SWR habe dies mit der Begründung abgelehnt, dass Rundfunkgebührenrecht Landesrecht sei, und das Urteil des VG Braunschweig nur in Niedersachsen Gültigkeit habe - nicht aber in Baden-Württemberg. Zudem sei noch ein Verfahren beim BVerfG anhängig, über das noch nicht entschieden sei.
Die Schatzmeisterin wandte sich daraufhin an das Landesbüro Ehrenamt und an das zuständige Referat für Rundfunkpolitik und Medienrecht beim Staatsministerium Baden-Württemberg mit der Bitte um eine Auskunft zur Rechtslage und zu potenziellen Möglichkeiten des Vereins, sich gegen die Ablehnung der Rückerstattung zu wehren. Das Staatsministerium teilte mit, dass es zu dieser Fallgestaltung bereits eine ganze Reihe erstinstanzlicher Gerichtsurteile gebe, die in etwa je zur Hälfte die Rechtmäßigkeit der sog. PC-Gebühr für geschäftlich genutzte Rechner bejaht bzw. verneint hätten. Nach Kenntnisstand des Staatsministeriums, gebe es bislang drei Berufungsentscheidungen höherer Gerichte, die die Rechtmäßigkeit der PC-Gebühr jeweils bejaht hätten, wobei eines dieser Verfahren mittlerweile zur Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht anstehe.
Lebenslage "Verein" - service-bw
Merkblatt Veranstaltungen
Zum
Merkblatt des Projektbüros Kommunale Kriminalprävention
(Hinweise zur Veranstaltung von Vereins-, Straßen- und sonstigen Festen, Verhalten von Ordnungskräften, Jugendschutz, Alkoholausschank/Alkopops)
Sportvereine
Speziell für Sportvereine hat der Deutsche Sportbund eine umfassende
Homepage rund ums Ehrenamt aufgebaut. Darin finden sich nicht nur nützliche Hinweise und Adressen, sondern vor allem zahlreiche Vordrucke und Formulare, die direkt einsetzbar sind.
Musikvereine
Besonders für (Blas-)Musikvereine ist der
Download-Bereich des Blasmusikverbands Baden-Württemberg e.V. interessant. Die angebotenen Dokumente eigenen sich jedoch auch allgemein für in Vereinen Aktive als Leitfaden.

