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Vergünstigungen und Vorteile für Ehrenamtliche


Bonus bei der Studienortwahl

Seit September 1996 konnte erreicht werden, dass künftig jede herausgehobene ehrenamtliche Tätigkeit bei Anträgen auf bevorzugte Berücksichtigung des ersten Studienortwunsches in die Entscheidung der Zentralen Vergabestelle für Studienplätze (ZVS) in Dortmund einbezogen wird.


Freistellung  für Jugendgruppenleiter/innen

Die Bestimmungen hierzu sind im neuen Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit geregelt.

  1. Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit
  1. Antragsformular

Der Ehrenamtsbeauftragte der Landesregierung, Herr Staatssekretär Georg Wacker MdL setzt sich in einem

  1.  besonderen Appell

für die Gewährung von Freistellungen für Jugendleiter/innen ein.


Jugend(gruppen)leiter/innen-Card

Um den Jugendleiter/innenausweis weiter aufzuwerten und attraktiver zu machen, wurde eine

  1. bundeseinheitliche Card (Juleica) für Jugendleiterinnen und Jugendleiter

im Scheckkartenformat durch Vereinbarung der obersten Landesjugendbehörden am 12./13. November 1998 vereinbart. Für Baden-Württemberg ist diese bundeseinheitliche Card am 1. Oktober 1999 eingeführt worden. Sie bietet zahlreiche Vorteile und Vergünstigungen wie: Freistellung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern, Fahrpreisermäßigungen, Genehmigung zum Zelten in der Gruppe, Unterstützung bei der Planung und Finanzierung von Angeboten der Jugendarbeit, Besuche von Kulturveranstaltungen, Besuche von Freizeiteinrichtungen, Gebührenfreiheit für das Entleihen von Medien und Geräten bei den Bildstellen, Materialbeschaffungen und weitere Dienstleistungen.
Richtlinien Juleica


Ermäßigte BahnCard für Jugendgruppenleiter/innen

1. Aktueller Tipp für ermäßigte Bahncard

2. Antragsformular